Stevia – ja, aber nur als Tee

  • Freitag, 9. September 2011
  • Rohstoffe

Das Verwaltungsgericht München hat es den bayerischen Behörden untersagt, weiterhin gegen die Andechser Molkerei Scheitz GmbH vorzugehen, die einen mit Stevia-Tee gesüßten Joghurt auf den Markt gebracht hat. Begründung: Es geht nicht um Steviolglykoside, die nach Ansicht der EU ein Novel Food darstellen und deshalb eine Zulassung brauchen, sondern um einen Tee, der auch vor 1997 bereits in nennenswertem Umfang getrunken wurde. Das allerdings muss Scheitz jetzt bis zum 21. September 2011 nachweisen, was das Unternehmen nach eigener Auffassung auch kann.

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