Höchstmengen für Inhaltsstoffe koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke

  • Mittwoch, 25. Januar 2012
  • Hygiene

Für die Stoffe Taurin, Koffein, Glucuronolacton und Inosit, die z.B. in bestimmten Erfrischungsgetränken („Energydrinks") verwendet werden, sollen neue Höchstmengen festgelegt werden. Für unverpackt abgegebene Erfrischungsgetränke mit erhöhtem Koffeingehalt sollen erweiterte Kennzeichnungsanforderungen gelten. Dies soll durch die Zweite Änderungs- Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung geschehen und voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft treten.

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