Rechtspraxis aktuell

Verwendung von Nougatcreme bei Waffelhörnchen kann irreführend sein, wenn Blocknougat auf der Verpackung abgebildet und das Wort Nougat in Fettdruck hervorgehoben wird

  • Montag, 23. Januar 2012
  • Rechtspraxis aktuell | Das aktuelle Urteil

Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, die ein Wettbewerbsver-band gegen einen Hersteller von mit Nougatcreme gefüllten Wafferöllchen erwirkt hatte. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf der angegriffenen Verpackung für Waffelhörnchen waren ein Block Nougat abgebildet und zusätzlich farblich abgesetzt die Bezeichnung "Nougat" durch Fettdruck hervorgehoben. Auf der Verpackung war mit dem Hinweis "cremig" ein Waffelröllchen im Anbruch abgebildet, wobei eine braune, cre-mige Füllung erkennbar wurde.

Las Landgericht vertritt die Auffassung, dass die Angabe „cremig“ und die Abbildung ei-nes im Anbruch gezeigten Waffelröllchens, die eine cremige Füllung erkennen lässt,  nicht ausreiche, einer möglichen Fehleinschätzung von Verbrauchern ausreichend entgegen-zuwirken.

Rufe die gesamte Produktaufmachung von Waffelhörnchen, die mit Nougatcreme gefüllt sind, den Eindruck hervor, dass das Produkt zumindest auch (Block-)Nougat enthalte, so sei dies irreführend. Vorliegend rufe die gewählte Produktaufmachung bei den angespro-chenen Verkehrskreisen den unzutreffenden Eindruck hervor, die Waffelröllchen enthiel-ten auch Nougat in der Form, wie er auf der Verpackung abgebildet sei. Denn das Gericht vermutete, dass aufgrund der Produktaufmachung Verbraucher auch stückige Nougatbe-standteile in der Füllung erwarten könnte, die jedoch nicht vorhanden seien.

Zur Ausräumung einer solchen Irreführungsmöglichkeit reiche die Angabe „cremig“ und die Abbildung eines Waffelröllchens, die eine cremige Füllung erkennen ließe, ebenso wenig aus wie die Angabe „mit feiner Nougatcreme“ unter der Produktabbildung.  Zudem sei diese Angabe wesentlich kleiner als das Wort „Nougat“, so dass von dem abgebilde-ten Blocknougat die wesentliche "Anlockwirkung" ausgehe.  (Landgericht Köln, Urteil vom 1. September 2011 - 31 O 349/11).

Anmerkung: Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass es im Bereich des Täu-schungsschutzes weniger auf den Gesetzeswortlaut als auf das Vorverständnis der Rich-ter ankommt, zumal Irreführungstatbestände notwendigerweise generalklauselartig formuliert sind.
So sind die Mutmaßungen des LG Köln zur Reaktion der Verbraucher auf die Produktges-taltung zwar nicht von der Hand zu weisen, aber keineswegs zwingend. Man sollte sich solchen Urteilen daher weniger mit der Frage nähern, ob sie 'richtig' sind, sondern schlicht akzeptieren, dass sie einen Konflikt autoritativ beenden. (Die aktuelle Verkehrsauffassung zu Nougat und Nougatcreme ist in den Leitsätzen für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren beschrieben. )

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