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Nach Ende der Übergangregelung müssen ab spätestens 1. Juli 2012 alle vorverpackten Bio-Lebensmittel mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo für ökologische Produkte gekennzeichnet werden. Unverändert bleibt die Nutzung des Bio-Siegels, welches weiterhin unverändert, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo, verwendet werden kann. Vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt werden, müssen grundsätzlich bereits seit dem 1. Juli 2010 mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.