Voraussichtlich Mitte des Jahres wird im EU-Amtsblatt die lang erwartete Liste der ge-sundheitsbezogenen Angaben veröffentlicht, die ohne Einzelantrag genutzt werden kön-nen, sofern die sonstigen Voraussetzungen der Health-ClaimsV (GesundheitangabenV) erfüllt sind.
Für den Backwarenbereich sind unter anderem die folgenden Stoffe bedeutsam, die mit gesundheitsbezogenen Angaben versehen werden dürfen:
Die Liste der bereits zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben und ihrer Verwen-dungsbedingungen kann der Domain http://ec.europa.eu/nuhclaims/?event=search&status_ref_id=4 heruntergeladen werden.