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Mit der neuen Trinkwasserverordnung gibt es eine konkrete Untersuchungspflicht auf Legionellen. Diese besteht, wenn im Gebäude eine "Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik" betrieben wird. Großanlagen sind alle Anlagen mit einem Inhalt > 400l und/oder > 3l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. (Ein- und Zweifamilienhäuser sind pauschal ausgenommen, da Kleinanlagen.)